Funkzeugnisse

Moderner Yachtfunk

Erläuterungen zum Seefunk

Seit einiger Zeit ist wird zunehmend über den Seefunk gesprochen. So gab es gerade auf Grund verwirrender Angaben, auch in dem Merkblatt „Informationen über den mobilen Seefunkdienst und den Binnenschifffahrtsfunk“ seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesens immer wieder Unklarheiten über die aktuellen Bestimmungen im Seefunk. So war z.B. laut der zwölften Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften zunächst geplant eine generelle Funkzeugnispflicht für Inhaber des Sportküstenschifferscheines ab 1.Januar 2008 einzuführen. Immer noch ist von dieser Bestimmung auf etlichen Internetseiten von Schulungsanbietern die Rede. So hätte doch die Einführung den kommerziellen Funkschulen einen wahren Boom an Teilnehmern beschert.

Das Vorhaben ist jedoch seitens des Ministeriums ersatzlos gestrichen worden. So ist weiterhin für den Besitz einer Funklizenz ausschließlich die Funkausrüstung auf einem Schiff maßgebend.

Im Jahre 1992 wurde von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation, kurz IMO (International Maritime Organisation) das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS eingeführt. GMDSS steht für Global Maritime Distress- and Safety System. Ziel dieser neuen Bestimmung ist und war die Optimierung des Seefunkdienstes, auf die ich später weiter eingehen werde. Am 01.Februar 1999 war offizielles Ende der Übergangsfrist. Bis dato war sowohl der normale Sprechfunk und die neuen Systeme nach GMDSS zulässig. Nach Ende dieser Frist sind, also auch heute, nur noch Funksysteme nach GMDSS erlaubt. Nach dem internationalen Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See, kurz SOLAS (Safety Of Life At Sea) gilt dies jedoch nur für die ausrüstungspflichtige Schifffahrt. Zu der ausrüstungspflichtigen Schifffahrt, sprich den sogenannten SOLAS-Schiffen, gehört ein Schiff dann, wenn es eine Bruttoraumzahl von über 300 hat, ein Fahrgastschiff (Personenbeförderung gegen Entgeld) ist oder gewerbsmäßig ausbildet.

Sportboote und Yachten, die zur Ausübung der Freizeit dienen, unterliegen diesen Bestimmungen demnach nicht, es besteht keine Ausrüstungspflicht !!! Hier muss keine Funkanlage an Bord sein.

Eigenschaften GMDSS-Seefunk

Vor der Zeit des GMDSS-Seefunks war es üblich sämtlichen Funkverkehr in Form von Sprechfunk abzuhalten. Der Skipper auf einem Schiff in einer Notlage nahm den Hörer seiner Funkanlage ab, drückte die Sprechtaste und sendete auf Kanal 16 seine Notalarmierung per Sprachgebrauch aus. So sah früher der Ablauf aus. Leider gab es einige Probleme, wie etwa die üblichen Verständigungsprobleme auf Grund der Sprache, die oftmals fehlerhafte Angabe der Position und Uhrzeit auf Grund der schlechten Navigation und die häufigen Frequenzstörungen. Weiter war erforderlich, dass auch wirklich jedes Schiff seiner Verpflichtung zur Überwachung des Funkverkehrs auf Kanal 16 nachkam, um eine Notalarmierung überhaupt wahrzunehmen und gegebenenfalls Hilfe leisten zu können. Diese Beispiele und weitere Gründe führten letztlich zu einer notwendigen Modernisierung des Seefunks, in Form des GMDSS. Heute nimmt der gleiche Skipper nicht zuerst den Hörer und spricht sofort darauf los. Nein, im GMDSS-Zeitalter wird zunächst ein sogenannter DSC-Call ausgesandt. DSC steht für Digital Selectiv Calling, was soviel bedeutet wie digitale selektive Textmeldung. Das ganze lässt sich zum besseren Verständnis mit der allbekannten SMS im Mobilfunk vergleichen. So hat im modernen Seefunk, wie jedes Mobiltelefon auch, jede Funkstelle eine Art Telefonnummer. Im Seefunk wird diese als MMSI, für Maritime Mobil Service Identity, bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine neunstellige Nummer, die man mit der Aushändigung der Frequenzzuteilungsurkunde erhält. Die Frequenzzuteilungsurkunde ist ein amtliches Zulassungspapier, was mich berechtigt, mit der von mir erworbenen Funkanlage am Seefunk teilzunehmen.

Beabsichtigt der oben genannte Skipper nun eine Alarmierung auszusenden, so drückt er auf seiner Funkanlage auf die Nottaste und sendet den DSC-Call aus. Dieser DSC-Call beinhaltet jetzt automatisch seine MMSI, die genaue GPS-Position und die Uhrzeit. Dieser DSC-Call verursacht bei jeder im Sendebereich befindlichen Funkanlage die Auslösung eines Alarmsignals. Dieses wiederum lässt sich nur manuell abschalten.
Der Skipper hat demnach jetzt durch den Druck eines einzelnen Schalters eine Alarmierung an sämtliche in seinem Sendebereich befindlichen Funkanlagen, ausgesendet, die eine verlässliche Positionsangabe und Uhrzeit enthält. Weiter kann der Empfänger durch den Erhalt der MMSI in Verzeichnissen nachschlagen, um welches Schiff es sich handelt. Weltweit ist jedes Schiff, das eine MMSI zugewiesen bekam, mit technischen Daten in diesen Verzeichnissen aufgeführt.

Der Empfänger eines DSC-Call kann die Funkanlage nun ruhig unbeobachtet lassen, da er durch das akustische Signal auf den Empfang einer Alarmierung aufmerksam gemacht wird. Erst nachdem der Empfänger eine Empfangsbestätigung, ebenfalls per DSC, zurückgeschickt hat, wird der Sprechfunkverkehr aufgenommen, sofern dies überhaupt noch möglich ist. Spätestens jetzt liegen die Vorteile des GMDSS-Seefunks auf der Hand. Die Systeme erhöhen die Sicherheit auf See um ein Vielfaches. Die oben genannten Eigenschaften geben natürlich nur einen groben Überblick über die Funktionsweise, zur Verdeutlichung der wesentlichen Vorteile. Die Systeme bieten generell weitere Funktion, wie die Einteilung der Nachrichten nach Seenotfall (Mayday), Dringlichkeitsanruf (PanPan) oder Sicherheitsanruf (Securité), womit der Empfänger noch genauere Angaben zu dem jeweiligen Ereignis schon per DSC-Call erhält. Auch ist die Aussendung an einen bestimmten Empfänger möglich, daher auch der Zusatz „selectiv“.

Die Erläuterungen zeigen also, dass trotz der nicht bestehenden Ausrüstungspflicht für Sportboote die Teilnahme am GMDSS-Seefunk auch für Freizeitkapitäne zur Sicherheit an Bord beiträgt.

Stellt man sich den Ernstfall einmal bildlich vor, bleibt der Crew eines z.B. langsam sinkenden Schiffes neben den üblichen Notsignalen, wie Flagge N über C, das seitliche Schwenken der Arme oder die Benutzung der pyrotechnischen Signalmittel letztlich nur noch die Benutzung des Mobiltelefons, sofern keine Funkanlage an Bord ist, um auf die Notlage aufmerksam zu machen. Stellen wir uns vor in Sichtweite befindet sich ein Fischerboot, also ein potenzieller Hilfeleistender. Doch ohne Kenntnis dessen Handynummer, sofern überhaupt an Bord, ist die unmittelbar in Reichweite vorhandene Hilfe nicht kontaktierbar. Per GMDSS-Seefunk hätte der Skipper eine Notalarmierung an alle Funkstellen („all stations“) aussenden können, die auch bei der Funkanlage des Fischers ein akustisches Signal ausgelöst hätte. Das Mobiltelefon ist also keine konkurrenzfähige Alternative zum Seefunk, zumal weitere Beeinträchtigungen durch eine schlechte Netzabdeckung entstehen, sofern man sich außerhalb der Reichweite der Mobilfunkbetreiber befindet. Mit dem Mobiltelefon besteht nicht die Möglichkeit analog zum GMDSS alle Funkanlagen in Reichweite „auf einen Schlag“ zu alarmieren.

Wer sich als Skipper, aus Vernunft und Einhaltung der guten Seemannschaft, dazu entscheidet sein Schiff mit einer Funkanlage auszustatten benötigt zum Betreiben dieser natürlich eine Lizenz. Einen Überblick über die aktuell geltenden Funkzeugnisse bekommen Sie im oberen Drittel dieser Seite. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis an alle Charterer. Sofern eine funktionsfähige Funkanlage auf einem Charterschiff vorhanden ist, muss der Schiffsführer, ein für die an Bord befindliche Anlage, gültiges Funkzeugnis besitzen.

Das Ausschalten des Gerätes, abklemmen oder ausbauen reicht nicht aus. Ist für die an Bord befindliche Funkanlage eine Frequenzzuteilungsurkunde ausgestellt worden, so ist diese auch einsatzbereit mitzuführen.

Wer ohne gültiges Funkzeugnis unterwegs ist, muss nach einer Kontrolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit einer Strafe rechnen. Im Ernstfall ist dem Skipper „grobe Fahrlässigkeit“ zu unterstellen.

 
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"Man muß seine Segel in den unendlichen Wind stellen. Dann erst werden wir spüren, welcher Fahrt wir fähig sind"

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